Das Rektorat der MUI hat das Recht, auf Antrag die Lehrbefugnis (venia docendi) für ein ganzes wissenschaftliches Fach zu erteilen. Mit der Erteilung der Lehrbefugnis ist das Recht verbunden, die wissenschaftliche Lehre an der MUI frei auszuüben sowie wissenschaftliche Arbeiten zu betreuen und zu beurteilen.
"Habilitation NEU"
Mit 22.06.2017 sind die "Habilitationsbestimmungen NEU" der Medizinischen Universität Innsbruck (verlautbart im Mitteilungsblatt der Medizinischen Univeristät Innsbruck vom 21.06.2017, Studienjahr 2016/2017, 40. Stk., Nr. 176 und Nr. 177) in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Website der Medizinischen Universität Innsbruck