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Auf Wunsch können sie gerne in einem Zweibettzimmer der Sonderklasse untergebracht werden. Dazu müssen sie eine schriftliche Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Sonderklassegebühren unterzeichnen. Sie können sowohl als Selbstzahler als auch als Pflichtversicherter aus eigenen Mitteln oder unter Inanspruchnahme ihrer privaten Sonderklasse-Zusatzversicherung ein:e Patient:in der Sonderklasse sein.
Bei einer privaten Sonderklasse-Zusatzversicherung wird die Rechnung direkt durch die Versicherung beglichen. Dazu ist eine Kostenübernahmeerklärung oder die Versicherungspolizze nötig.
Wenn Sie ohne Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung in der Sonderklasse aufgenommen werden, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Bei Ablehnung der Kostenübernahme muss der Differenzbetrag bzw. der Gesamtbetrag selbst gezahlt werden.
Bitte beachten Sie hierzu die genaue Beschreibung der Zahlungsmodalitäten in unserer Verpflichtungserklärung.
Wenn wir für Sie keine leistungspflichtige gesetzliche Krankenkasse oder Sozialversicherung in Anspruch nehmen können (keine gültige E-Card) oder Sie eine medizinisch nicht notwendige Behandlung wünschen (z.B. Schönheitsoperationen), gelten Sie für uns als Selbstzahler:in. Wir müssen dann die voraussichtlichen Behandlungskosten vorab von Ihnen erheben.
Wenn Sie nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Zusatzversicherung gemeldet oder versichert sind, müssen Sie den Tagespflegesatz in der amtlich festgesetzten Höhe für die allgemeine Gebührenklasse bzw. den Zuschlag für die Sonderklasse selbst bezahlen.
Als Pflicht- oder Sozialversicherte:r entstehen Restkosten, die von der:m Patient:in bzw. deren Angehörigen an das Krankenhaus zu entrichten sind. Wir bitten Sie daher, diese bei Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus an die Anstaltskasse im MZA-Gebäude zu entrichten. Alle Fragen in Bezug auf die während Ihres Krankenhausaufenthaltes entstehenden Kosten beantworten Ihnen gerne unsere Mitarbeiter:innen der Aufnahme.