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Selbstzahler, Sonderklasse

Sonderklasse >>

Auf Wunsch können sie gerne in einem Zweibettzimmer der Sonderklasse untergebracht werden. Dazu müssen sie eine schriftliche Verpflichtungserklärung für die Übernahme der Sondergebühren unterfertigen. Sie können sowohl als Selbstzahler als auch als Pflichtversicherter aus eigenen Mitteln oder unter Inanspruchnahme ihrer privaten Sonderklasse-Zusatzversicherung ein:e Patient:in der Sonderklasse sein. 

Beim Vorliegen einer privaten Zusatzversicherung für die Sonderklasse-übernimmt die Verwaltung aufgrund der Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung (medizinische Notwendigkeit des stationären Aufenthaltes) oder der Versicherungspolizze direkt mit der Versicherung  die Verrechnung.

Liegt bei Aufenthalten in der Sonderklasse hingegen keine Kostendeckung der Zusatzversicherung vor, so sind die anfallenden Behandlungskosten vorab selbst zu bezahlen. Sollte Ihre Versicherung eine Übernahme der Kosten der Sonderklasse teilweise oder zur Gänze ablehnen, muss der Differenzbetrag bzw. der Gesamtbetrag aus eigenen Mitteln als Selbstzahler beglichen werden. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte die genaue Beschreibung der Zahlungmodalitäten in unserer Verpflichtungserklärung.

Für weitere Informationen und Kostenvoranschläge wenden Sie sich bitte an die Patientenverrechnung.

Selbstzahler:innen/Privatpatient:innen >>

Sollten wir für Sie keine leistungszuständige Pflich- oder Sozialversicherung erheben können (keine gültige e-Card) oder wünschen Sie eine nicht medizinisch notwendige Behandlung (z.B. Ästhetisch-chirurgische Eingriffe) gelten sie für uns als Selbstzahler. Wir müssen dann die zu erwartenden Behandlungskosten vorab bei Ihnen einheben.

Sind Sie bei keiner Pflichtversicherung oder privaten Zusatzversicherung gemeldet bzw. versichert, so haben Sie eine tägliche Pflegegebühr in der amtlich festgelegten Höhe für die allgemeine Gebührenklasse bzw. die Zusatzgebühren für die Sonderklasse aus eigenen Mitteln zu tragen.

Selbstbehalt >>

Als Pflicht- oder Sozialversicherte:r entstehen Restkosten, die von der:m Patient:in bzw. dessen Angehörigen an das Krankenhaus zu entrichten sind. Sie werden daher gebeten, bei Ihrer Entlassung aus der Klinik diese Restkosten bei der Anstaltskasse im MZA Gebäude einzuzahlen. Durch die Befolgung unseres Ersuchens helfen sie uns, Zeit, Papier und Postgebühr zu sparen. Unsere Mitarbeiter:innen der Aufnahme beantworten Ihnen gerne alle Fragen in Bezug auf entstehenden Kosten Ihres Krankenhausaufenthaltes.

Erreichbarkeit:
 
Tel.:   +43 (0) 512 504 22731
Fax:   +43 (0) 512 504 22735
EMail: petra.wanner@tirol-kliniken.at
 

Universitätsklinik für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie Innsbruck | Anichstrasse 35, A-6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0) 512 504 22731, Fax: +43 (0) 512 504 22735

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