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Selbstzahler, Sonderklasse

Sonderklasse >>

Auf Wunsch können sie gerne in einem Zweibettzimmer der Sonderklasse untergebracht werden. Dazu müssen sie eine schriftliche Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Sonderklassegebühren unterzeichnen. Sie können sowohl als Selbstzahler als auch als Pflichtversicherter aus eigenen Mitteln oder unter Inanspruchnahme ihrer privaten Sonderklasse-Zusatzversicherung ein:e Patient:in der Sonderklasse sein. 

Bei Vorliegen einer privaten Sonderklasse-Zusatzversicherung rechnet die Verwaltung nach Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung (medizinische Notwendigkeit des stationären Aufenthaltes) oder der Versicherungspolizze direkt mit der Versicherung ab.

Besteht hingegen bei einem Aufenthalt in der Sonderklasse keine Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung, sind die anfallenden Behandlungskosten im Vorhinein selbst zu bezahlen. Sollte Ihre Versicherung die Kostenübernahme für die Sonderklasse ganz oder teilweise ablehnen, muss der Differenzbetrag bzw. der Gesamtbetrag als Selbstzahler aus eigenen Mitteln beglichen werden.

Bitte beachten Sie hierzu die genaue Beschreibung der Zahlungsmodalitäten in unserer Verpflichtungserklärung.

Selbstzahler:innen/Privatpatient:innen >>

Wenn wir für Sie keine leistungspflichtige gesetzliche Krankenkasse oder Sozialversicherung in Anspruch nehmen können (keine gültige E-Card) oder Sie eine medizinisch nicht notwendige Behandlung wünschen (z.B. Schönheitsoperationen), gelten Sie für uns als Selbstzahler:in. Wir müssen dann die voraussichtlichen Behandlungskosten vorab von Ihnen erheben.

Wenn Sie nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Zusatzversicherung gemeldet oder versichert sind, müssen Sie den Tagespflegesatz in der amtlich festgesetzten Höhe für die allgemeine Gebührenklasse bzw. den Zuschlag für die Sonderklasse selbst bezahlen.

Selbstbehalt >>

Als Pflicht- oder Sozialversicherte:r entstehen Restkosten, die von der:m Patient:in bzw. deren Angehörigen an das Krankenhaus zu entrichten sind. Wir bitten Sie daher, diese Restkosten bei Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus an die Anstaltskasse im MZA-Gebäude zu entrichten. Sie helfen uns damit, Zeit, Papier und Porto zu sparen. Alle Fragen in Bezug auf die während Ihres Krankenhausaufenthaltes entstehenden Kosten beantworten Ihnen gerne unsere Mitarbeiter:innen der Aufnahme.

Erreichbarkeit:
 
Tel.:   +43 (0) 512 504 22731
Fax:   +43 (0) 512 504 22735
EMail: petra.wanner@tirol-kliniken.at
 

Universitätsklinik für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie Innsbruck | Anichstrasse 35, A-6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0) 512 504 22731, Fax: +43 (0) 512 504 22735

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