Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie sind in entsprechenden Rechtsvorschriften wie z.B. dem Ärztegesetz 1998 festgelegt.
Das Sonderfach Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie umfasst die Prävention, die Diagnostik, die operative und nichtoperative Behandlung, die Nachsorge und die fachspezifische Rehabilitation von angeborenen oder erworbenen, akuten und chronischen Gewebe- und Funktionsdefekten am ganzen Körper in allen Altersgruppen und Geschlechtern. Dies betrifft Situationen insbesondere bei Fehlbildungen, nach Unfällen, Tumoroperationen und Brandverletzungen, nach Infektion, Degeneration und Alterung, bei angeborenen oder erworbenen Formanomalien und Formveränderungen am ganzen Körper sowie bei ästhetischen Problemstellungen. Diese Aufgaben erfolgen mittels konservativen und operativen Verfahren, insbesondere Methoden des Gewebetransfers und der Gewebetransplantation sowie alloplastischen und prothetischen Methoden zur funktionellen und ästhetischen Wiederherstellung oder Verbesserung.
The movement of tissue from one part of the body to any other in order to create what was missing at birth (plastic surgery, including craniofacial and gender surgery), to re-create what was lost, damaged or distroyed by trauma (including burns), tumour, infection or degeneration (reconstructive surgery, with or without microsurgical techniques), to ameliorate the outer aspect of the body (aesthetic surgery, including post-bariatric surgery). Hand Surgery as an organ specialty is also part of the specialty.
Das Sonderfach „Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie“ ist Teil der chirurgischen Fächergruppe und hat fachspezifische Besonderheiten in der Ausbildungsstruktur. Die Sonderfach Grundausbildung (SF-GA) ist zweigeteilt (SF-GA Teil 1–15 Monate, SF-GA Teil 2–21 Monate). Die gemeinsame Ausbildungsstrecke innerhalb der Sonderfachgrundausbildung kann im Ausmaß von 15 Monaten im Rahmen der chirurgischen Fächergruppe oder fachspezifisch absolviert werden. Die Sonderfachschwerpunktausbildung im Ausmaß von 27 Monaten ist modular organisiert und erlaubt die Wahl und Vertiefung in fachspezifischen Schwerpunkten.
Relevante Gesetzesquellen