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Die Leitungen der Funktionsbereiche mit Personalverantwortung bestehen aus den drei FunktionsbereichsleiterInnen und den nominierten Team- oder Einheitenleitenden. Auftrag, Abläufe, Zuständigkeiten und Sitzungswesen werden im Organisationsstatut geregelt, welches den Grundsätzen der partizipativen Führung folgt. Jede Führungskraft hat definierte Aufgaben und Zuständigkeiten.
Die Aufgabenverteilung in der Klinikleitung orientiert sich nicht an Berufsgruppen, sondern an den Anforderungen, die ein moderner prozessorientierter Klinikablauf mit sich bringt. Es gilt den Aufträgen der Träger und den Anforderungen einer medizinisch-pflegerisch hochwertiger Patientenversorgung sowie der Wirtschaftlichkeit gerecht zu werden.